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Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz (LJHR-RLP) ruft zu Solidarität auf!

Presseerklärung vom 03.12.2020 des Landesjugendhilferates Rheinland-Pfalz zur Situation junger Menschen in den Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung während der Corona-Pandemie:

Der Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz ruft alle Menschen dazu auf, sich solidarisch zu verhalten und aus Rücksicht auf die Bedürfnisse aller Menschen an die geltenden Regeln zu halten.

Die aktuelle Pandemie-Situation trifft Jugendliche in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung besonders hart. Die vor kurzem neu konstituierte Interessenvertretung der jungen Menschen in den Einrichtungen, der Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz, weist auf die besonderen Herausforderungen hin.

Emma Gladel, Vorsitzende des LJHR RLP, hierzu: „In Lockdown-Situationen kommt es teilweise leider zu Einschränkungen des Besuchsrechtes der Herkunftsfamilie. Jugendliche dürfen in solchen Situationen ihre Familien zum Beispiel nicht über Kreisgrenzen hinweg besuchen. Der ausbleibende Familienkontakt ist eine zusätzliche Belastung für junge Menschen in der ohnehin schwierigen Gesamtsituation.“

„Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes kostet alle Schülerinnen und Schüler viel Kraft. Wichtig ist für Jugendliche dabei, Rückhalt von ihren Familien erhalten zu können. Familiäre Kontaktmöglichkeit sollten nicht beschränkt werden, während der Schulbesuch stattfinden muss!“, erklärt Jeremy Link, stellvertretender Vorsitzender des LJHR RLP.

„Wenn die erlassenen Maßnahmen nicht eingehalten werden, werden einschneidendere Regeln folgen. Vor allem verletzliche Gruppen wie Jugendliche in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung werden dann besonders hart davon getroffen. Durch regelkonformes Verhalten sollten insbesondere lock-down-artige Situationen möglichst kurzgehalten werden!“, so Gladel abschließend.

Ein Verbot von Besuchswochenenden ist nicht pauschal möglich, diese müssen in einer einzelnen Einrichtung begründet werden oder vom Gesundheitsamt verfügt werden. Allgemein sollen lediglich die Kontakte nach Möglichkeit reduziert werden, unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Siehe hierzu folgende Information des Landesjugendamtes: https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Landesjugendamt/Hilfen_zur_Erziehung/Rundschreiben/RdSchr_LJA_74_Umgang_mit_aktueller_Pandemiesituation_stationaere_Einrichtungen.pdf