Die aktuell gewählten Mitglieder des Landesjugendhilferates haben sich eine Geschäftsordnung gegeben, mit dem sie ihre Arbeit organisieren.
Wichtige Infos für die Wahl:
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Die Wahl des Landesjugendhilferates findet jährlich im Rahmen der landesweiten Beteiligungswerkstätten statt.
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Während der jährlichen Beteiligungswerkstätten wird die Liste mit den Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt. Jede*r Kandidat*in stellt sich mit einem Steckbrief persönlich vor.
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Es dürfen alle junge Menschen wählen, die an den Beteiligungswerkstätten teilnehmen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl in einer Wohngruppe oder im betreuten Wohnen in Rheinland-Pfalz leben und mindestens 12 Jahre alt sein.
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Wer in den Landesjugendhilferat gewählt werden will, muss zum Zeitpunkt der Wahl in einer Wohngruppe oder im betreuten Wohnen der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz leben und mindestens 14 Jahre alt sein.
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Der Landesjugendhilferat besteht aus 12 Mitgliedern. Es werden zusätzlich noch 12 Stellvertreter*innen gewählt. Scheidet ein gewähltes Mitglied des Landesjugendhilferates aus, rückt einer der Stellvertreter*innen nach.
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Jede*r Wahlberechtigte hat maximal 12 Stimmen. Er oder sie kann auch weniger Stimmen vergeben. Für jede aufgestellte Kandidat*in kann maximal eine Stimme abgegeben werden.
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In den Landesjugendhilferat gewählt sind die 12 jungen Menschen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Liegt auch nach der Stichwahl eine Stimmengleichheit vor, entscheidet das Los.
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Alle anderen Kandidat*innen sind in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen Nachrücker*innen im Landesjugendhilferat.
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Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Landesjugendhilferates.
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Die Wiederwahl in den Landesjugendhilferat ist möglich.
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Wenn ein junger Mensch während der Wahlperiode der stationären Hilfe zur Erziehung ausscheidet, darf er bis zum Ende der Wahlperiode weiter im Landesjugendhilferat mitarbeiten.
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Care Leaver können als beratende Mitglieder an den Sitzungen des Landesjugendhilferates und den jährlichen Beteiligungswerkstätten teilnehmen.
Auf der jährlichen Beteiligungswerkstatt wird ein Wahlausschuss bestimmt.
Der Wahlausschuss ist zuständig für:
- die Erstellung einer Kandidat*innenliste.
- die Erstellung der Wahlzettel mit den Namen der zugelassenen Bewerber*innen in alphabetischer Reihenfolge.
- die Durchführung der geheimen und schriftlichen Wahl.
- die Auszählung der Stimmen.
- die Verkündung des Ergebnisses.