Die 2020 gewählten Mitglieder des Landesjugendhilferates haben sich eine Geschäftsordnung gegeben, mit dem sie ihre Arbeit organisieren.
In Vorbereitung auf die ersten LJHR-Wahlen 2020 wurde mit Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen eine Wahlordnung entwickelt. Sie war Grundlage für die LJHR-Wahlen 2020 und wurde zuletzt auf der Beteiligungswerkstatt 2022 – vor der erneuten Wahl – verändert, abgestimmt und beschlossen.