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Die Finanzen und Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sind oft ein Thema für Jugendliche, mit denen sich auch der LJHR beschäftigt, nicht nur beim Thema Kostenheranziehung – die ab dem 01.01.2023 abgeschafft ist. Darüber hinaus wurde die Anpassung der Zuschüsse der Jugendämter zu Fahrrad, Handy usw. (so genannte Nebenleistungen) auch vom LJHR angeregt und mit konkreten Vorschlägen an den Landesjugendhilfeausschuss herangetragen. Herausgekommen sind neue Handlungsempfehlungen an die Jugendämter in RLP. Diese und weitere finanzielle Regelungen, hier zum Nachlesen: